Willkommen bei der FDS-Staplerschule

Jährlich ereignen sich immer noch schwere Unfälle mit Gabelstaplern. Die Vorschriften dazu sind eindeutig, daher schult die FDS Vertriebs GmbH nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft: BGG 925 / BGV D 27. Unsere Schulungen sind keine auf Routine aufgebauten Dienstleistungen, sondern sollten auch Motivation für Ihre Mitarbeiter sein im täglichen Umgang mit dem Gabelstapler. Die aktive Ausbildung Ihrer Mitarbeiter wird gründlich, fachlich und rechtlich einwandfrei sein. Ob die Grundausbildung zum Staplerschein für Anfänger, für Fahrer mit Fahrpraxis oder die jährliche Unterweisung - für jeden Staplerkurs haben wir garantiert höchste Maßstäbe. Unsere Schulungen werden mit modernsten Mitteln bei einer Gruppenstärke von max. 10 Personen in unseren Räumlichkeiten oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Wir kommen zu Ihnen und beraten Sie gerne, planen und organisieren die gewünschte Staplerschulung genau für Sie zugeschnitten.

Unser aktueller Ausbildungsplan

Dieser Staplerkurs richtet sich vor allem an Anfänger oder solche, die schon sehr lange nicht mehr mit Gabelstaplern zu tun hatten. Im Rahmen von 1 - 2 Tagen, je nach Teilnehmerzahl, werden die Teilnehmer zuerst in einem umfangreichen theoretischen Teil geschult und nach abgeschlossener Prüfung an die Funktionsweise und Technik im praktischen Teil herangeführt. Nach dem unter Beweis gestellt wurde, dass der sichere Umgang mit einem Gabelstapler problemlos möglich ist, wird den Prüflingen anschließend der Fahrausweis für Gabelstapler und eine Urkunde ausgehändigt.

Dieser Staplerkurs ist für geübte Teilnehmer, die zwar praktische Erfahrungen mit dem Fahren von Gabelstaplern haben, jedoch noch keine fachliche Ausbildung hatten. In einem theoretischen Teil wird das notwendige Wissen über den sicheren Umgang mit Gabelstaplern vermittelt. Im praktischen Teil müssen die Teilnehmer dann zeigen, dass Sie mit dem Fahrzeug sicher umgehen können. Nach Abschluss der Staplerschulung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer dann das Staplerschein für Gabelstapler.

Besitzer eines gültigen Fahrausweises für Gabelstapler sollen jährlich an mindestens einem Auffrischungskurs teilnehmen. In diesem Staplerkurs werden wichtige Schwerpunktthemen wiederholt und das notwendige Wissen aufgefrischt. Diese Staplerschulung dauert, je nach Teilnehmerzahl, einen halben Tag. Die Teilnahme an dieser Unterweisung wird im Fahrausweis bestätigt.

Ab 8 - 10 Teilnehmern schulen wir auch gerne in Ihrem Betrieb. Wenn Sie Interesse haben, senden wir Ihnen unsere Preisliste für diese Schulungen zu.

Interesse an Staplerschulungen? Hier unverbindlich anfragen!

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Wichtige Grundlagen

Auszug aus der BGG 925 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand

Innerbetrieblicher Einsatz

Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

Für die Auswahl der Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien:


Mindestalter 18 Jahre
Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung – in der Regel nicht mehr als drei Monate – schriftlich festgelegt sein.
 

Körperliche Eignung
Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit;
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.
 

Geistige und charakterliche Eignung

Von den ausgewählten Personen werden insbesonders folgende Voraussetzungen erwartet:

– das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,

– die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,

– die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.